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P&B-Hochbau GmbH

Ihr Partner im Bau

Beraten, Planen, Bauen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen im Handwerksbereich der Firma P&B Hochbau GmbH

Sven Paslick
Willy-Brandt-Straße 17

48493 Wettringen
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www.pb-hochbau.de
Steuer-Nr.

§ 1 Grundlage

Grundlage für den Vertragsabschluss bilden die entsprechenden Bestimmungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) in ihrer zur Zeit der Auftragserteilung gültigen Fassung und die jeweiligen DIN-Richtlinien für Vergabe und Abrechnung, die Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und geltenden baupolizeilichen Bestimmungen.

§ 2 Vertragsgestaltung

  1. Inhalt und Umfang der gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich ausschließlich aus den Bestimmungen des Vertrages.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen gleichwohl wirksam. Die Vertragsparteien verpflichten sich die unwirksamen Vertragsbestimmungen nach Treu und Glauben durch eine derartige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  4. Beide Vertragsparteien erklären, dass bei Streitigkeiten über die Auslegung dieses Vertrages zunächst eine gütliche Einigung anzustreben ist.
  5. Mündliche Nebenabreden und Sonderwünsche bedürfen der schriftlichen Bestätigung

§ 3 Angebote

Angebote sind freibleibend und unverbindlich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. An die angegebenen Preise halten wir uns 6 Kalenderwochen gebunden. Bei Bestellung bzw. Schriftwechsel ist unsere Angebotsnummer anzugeben. Erteilte Aufträge werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung oder durch Leistung oder Rechnungserteilung wirksam. Ergänzungen und Änderungen des Auftrages bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

Zusätzliche im Angebot bzw. Leistungsverzeichnis nicht enthaltene Arbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst werden oder nach dem Umständen notwendig sind, werden gesondert berechnet.

Sagen dem Auftraggeber zur Verarbeitung vereinbarter Materialien nicht zu und müssen diese zurückgenommen werden so geht der Mehraufwand zu Lasten des Auftraggebers. Sonderstücke oder Sonderanfertigungen, die nicht marktgängig sind, müssen voll bezahlt werden, wenn eine andere Verwendung nicht möglich ist.

§ 4 Lieferungen/Leistungen/ Ausführungsfristen

  1. Ein Fertigstellungstermin ist nur dann vereinbart, wenn dieser von uns schriftlich bestätigt ist.
  2. Material-Lieferschwierigkeiten, die nachweislich ohne Verschulden unserer Firma eintreten, wirken für die Vertragserfüllung hemmend. Erforderliche neue Ausführungsfristen sind im gegenseitigen Einvernehmen festzulegen.
  3. Kann ein bestätigter Termin von unserer Firma nicht eingehalten werden durch höhere Gewalt oder aus einem Grund, der nicht durch uns verschuldet wurde, ist dieser Verzug nicht unserer Firma anzulasten.
  4. Witterungsbedingte Einschränkungen der Arbeitsmöglichkeiten, die die Qualität der Arbeiten beeinflussen können, sind von der Zimmerei & Dachdeckerei Engels GmbH & Co. KG nicht zu vertreten. Maßnahmen zusätzlicher Art, um die Arbeiten trotz witterungsbedingter Behinderungen fortzusetzen oder aufzunehmen, sind zu vereinbaren und gesondert zu vergüten
  5. Der Auftraggeber/Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung des vereinbarten Termins erst dann berechtigt, wenn eine von Ihm gesetzte angemessene Nachfrist verstrichen ist. Angemessene Nachfrist sind 4 Wochen.
  6. Die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften werden von unserer Firma gestellt.
  7. Bei Vereinbarungen mit einem Festpreis ist dieser verbindlich und schließt alle mit der Durchführung des Auftrags verbundenen Kosten und Auslagen ein. Die Firma behält sich das Recht vor, die Berechnung des Auftrags nach seinem jeweiligen Arbeitsaufwand durchzuführen.
  8. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
    Der Auftraggeber ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald wir diesen über die Fertigstellung informieren.

§ 5 Preise

Vereinbarte Preise sind Festpreise und verstehen sich zuzüglich der jeweilig geltenden Mehrwertsteuer.

§ 6 Zahlungsbedingungen

  1. Die Rechnungssumme ist nach Fertigstellung des Bauvorhabens/Bauabschnitts nach 7 Tagen ohne jeden Abzug fällig. Bei größeren Bauvorhaben werden Abschlagszahlungen vereinbart.
  2. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Käufer Zinsen in Höhe von 2% über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz, zu berechnen. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
  3. Bei Annahme von Aufträgen setzen wir die Kreditwürdigkeit unserer Kunden voraus. Bei Bekanntwerden von Gründen, die Anlass zu berechtigten Zweifeln an der weiteren Einholung der ordnungsgemäßen Zahlung seitens des Abnehmers bieten, z.B. Vergleichsverfahren, unmittelbar bevorstehender Zahlungseinstellung, sind wir berechtigt, noch nicht erfolgte Lieferungen zurückzuhalten bzw. vom Vertrag zurückzutreten. Dies entbindet den Kunden nicht von seinen Verpflichtungen aus den von uns bereits erfüllten Teilen des Vertrages.
  4. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Das Recht zum Rücktritt bleibt unberührt, und richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferten Teile bleiben bis zur Bezahlung der Rechnung und aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Bei Zahlungsverzug des Auftragsnehmer/Kunde sind wir zur Rückholung der Vorbehaltsware berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
  2. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlischt das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetreten Forderungen. Bei einem Scheck erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.

§ 8 Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung

  1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so haben wir nach unserer Wahl unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Bestellers Ersatz zu liefern. Die Feststellung der Mängel muss unverzüglich bei erkennbaren Mängeln spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Entgegennahme bei nichterkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich mitgeteilt werden. Die Gewährleistung beträgt für Bauwerke 4 Jahre, für andere Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht, und für die vom Feuer berührten Teile von Feuerungsanlagen 2 Jahre, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
  2. Ein Rücktrittsrecht hat der Besteller nur, soweit wir nicht in der Lage sind, Ersatz zu leisten oder den Mangel zu beheben bzw. eine uns vom Käufer gesetzte Nachfrist verstreichen lassen. Wir haften nicht für Fehler, die sich aus den vom Käufer eingereichten Unterlagen (Zeichnungen, Muster, Farbennummer usw.) bzw. aus falschen Weiterverarbeitungen ergeben.
  3. Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Rechnungsbeträge. Wir sind berechtigt, die Mängelbeseitigung zu verweigern, solange der Besteller seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Mängel eines Teils des Bauabschnitts berechtigen den Besteller nicht, den gesamten Bauabschnitt zu beanstanden. Materialrücksendungen dürfen nur mit unserem Einverständnis erfolgen.

§ 9 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen aus diesem Vertragsverhältnis ist das Gericht am Sitz des Verbrauchers. Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.